Tuesday, May 26, 2009

Und plötzlich ist das Vormundschaftsgericht da..


Da leben zwei Menschen jahrelang unverheiratet und glücklich miteinander. Dann wird der Mann dement und das Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer. Der Betreuer verkauft alles was der Mann hat, er macht es zu Geld, um die Pflege zu bezahlen.

Und wenn die Frau mit ihrem Mann mal raus vor die Tür will, dann braucht sie dafür die Erlaubnis des Betreuers. Aber der gibt sie nicht und er begründet es nicht weiter. Rein rechtlich muss er es auch nicht.

Als mir eine Kollegin das erzählte, da dachte ich, aber verheirateten Leuten kann das nicht passieren. Irrtum. Wenn es keine Verfügungen oder Vollmachten gibt, dann bestellt im Zweifel das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Das ist so seit 1992, seit es das Betreungsgesetz gibt.

Also lieber rechtzeitig mal eine Verfügung unterschreiben. Findet man z.B. hier:

3 comments:

Hexe said...

Danke für den Link. Ist eine wirklich wichtige Sache wie ich finde.

Anonymous said...

Man kann diese Hinweise den Leuten nicht oft genug geben. Patienten- und Betreuungsverfügungen und -vollmachten werden immer wieder auf die lange Bank geschoben. Ist der Fall eingetreten, ist es zu spät.
Wir kennen genügend Fälle, die mehr als dramatisch verliefen.
LG

Grey Owl Calluna said...

Lieber Ray!
Oh, das das habe ich auch noch nicht gewußt.
Ist vielleicht gut mit dem Partner mal darüber zu reden!
Danke Dir!
Liebe Grüße
Grey Owl